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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung Änderung der Adresse nach Umzug
Leistungsbeschreibung
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und haben eine neue Adresse? Die Änderung des eAT erforderlich.
Verfahrensablauf
- Die Adressänderung erfolgt innerhalb des Gebietes der kreisfreien Stadt im Zusammenhang mit der meldebehördlichen An- oder Ummeldung. Bei einem Umzug in Landkreisen sollte der Betroffene erfragen, ob die jeweilige Meldebehörde für die Anschriftenänderung im eAT entsprechend ermächtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Andressänderung durch die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung. Die Adressänderung kann auch durch Personen des Familienverbandes beantragt werden.
- neue Anschrift wird anhand eines Aufklebers geändert
- gleichzeitig erfolgt die Änderung auf dem elektronischen Chip
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eAT-Karte zusammen mit dem Pass
- Vorlage der Meldebescheinigung über die erfolgte Um- oder Anmeldung erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Online-Terminvereinbarung
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Julia Birkenheuer
- Frau Lisa MatheisTeamleitung Bürgerservice
- Frau Cristina Rivas
- Frau Bettina Schmidt