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Wohngeldantrag Abgabe
Leistungsbeschreibung
Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Voraussetzungen
Unbedingt erforderliche Unterlagen für die Beantragung von Wohngeld sind:
- der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
- Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)
- Mietvertrag und Mietquittung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
- Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
Je nach familiärer und finanzieller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z.B.:
- Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
- Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
- Kontoauszüge
- Unterhaltsnachweise
- Pflegegeldnachweis
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- BAföG-Bescheid
- Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
- Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
- Rentenbescheide
- Schul- oder Studienbescheinigung
- Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen
- Lebensversicherungen
- Bausparverträge
Welche Gebühren fallen an?
Keine
An wen muss ich mich wenden?
Die Wohngeldstelle befindet sich bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim
Tel: 06322/961-0 Fax: 06322/961-1156
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
Gerne können Sie den Antrag bei der Stadtverwaltung Grünstadt abgeben und wir leiten es an die Wohngeldstelle weiter.