Wohngeldantrag Abgabe

  • Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.  

  • Voraussetzungen

    Unbedingt erforderliche Unterlagen für die Beantragung von Wohngeld sind:

    • der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
    • Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)
    • Mietvertrag und Mietquittung
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebestätigung
    • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
    • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

    Je nach familiärer und finanzieller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z.B.:

    • Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
    • Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
    • Kontoauszüge
    • Unterhaltsnachweise
    • Pflegegeldnachweis
    • Schwerbehindertenausweis
    • Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • BAföG-Bescheid
    • Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
    • Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
    • Rentenbescheide
    • Schul- oder Studienbescheinigung
    • Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen
    • Lebensversicherungen
    • Bausparverträge
  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine


An wen muss ich mich wenden?

Die Wohngeldstelle befindet sich bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim 

Tel: 06322/961-0 Fax: 06322/961-1156

 E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de


Gerne können Sie den Antrag bei der Stadtverwaltung Grünstadt abgeben und wir leiten es an die Wohngeldstelle weiter.  

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