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Einfaches Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.
Gebühr: 13,00 €Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde.
Online-Terminvereinbarung
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Julia Birkenheuer
- Frau Lisa MatheisTeamleitung Bürgerservice
- Frau Cristina Rivas
- Frau Bettina Schmidt