E-Rechnung

E-Rechnung


Zum 01.04.2025 tritt die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß § 3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln.

 

Zentraler Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE)

Elektronische Rechnungen sind der Stadt Grünstadt über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) zuzustellen. Nähere Informationen zum ZRE für Rechnungssteller hier.

Welches Format?

Von der Stadt Grünstadt werden folgende Formate elektronischer Rechnungen akzeptiert:

  • Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden. Die Rechnung ist per Mail an zre-rlp@poststelle.rlp.de zu übermitteln. Dies setzt voraus, dass Sie ein entsprechendes Nutzerkontos RLP eingerichtet haben. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist zwingend die Angabe der Leitweg-ID erforderlich. Die Leitweg ID für die Stadt Grünstadt lautet:  073320024024 - 001 – 28


  • ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht. Diese sind per E-Mail an e-rechnung@gruenstadt.de zu übermitteln. Das gleich gilt für Rechnungen als PDF-Dateien, soweit Sie von E-Rechnungspflicht ausgenommen sind.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Link zum Landesportal Rheinland-Pfalz