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Antrag auf Einsatz der Weingräfin
Antrag auf Einsatz der Weingräfin des Leiningerlandes
Jeder Antrag auf Einsatz der Weingräfin unterliegt der sachlichen sowie terminlichen Prüfung und wird im Einzelfall entschieden.
Den für uns kostenfreien Einsatz der Weingräfin honorieren wir selbstverständlich dadurch, dass
- bei Werbung / Pressemeldungen zur Veranstaltung auf die Anwesenheit der Majestät hingewiesen wird
- diese im Rahmen der Veranstaltung standesgemäß begrüßt, vorgestellt sowie verabschiedet wird
- ihr und ggf. einer Begleitperson unentgeltliche Verköstigung zur Verfügung gestellt wird
- sie eine persönliche Anerkennung in Form eines Blumengestecks, Gutscheins o.ä. erhält
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