Antrag auf Einsatz der Weingräfin

Antrag auf Einsatz der Weingräfin des Leiningerlandes



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Jeder Antrag auf Einsatz der Weingräfin unterliegt der sachlichen sowie terminlichen Prüfung und wird im Einzelfall entschieden.

Den für uns kostenfreien Einsatz der Weingräfin honorieren wir selbstverständlich dadurch, dass

  • bei Werbung / Pressemeldungen zur Veranstaltung auf die Anwesenheit der Majestät hingewiesen wird
  • diese im Rahmen der Veranstaltung standesgemäß begrüßt, vorgestellt sowie verabschiedet wird
  • ihr und ggf. einer Begleitperson unentgeltliche Verköstigung zur Verfügung gestellt wird
  • sie eine persönliche Anerkennung in Form eines Blumengestecks, Gutscheins o.ä. erhält


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