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Einsichtnahme in den Entwurf des Haushaltsplans 2025 und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Einsichtnahme in den Entwurf des Haushaltsplans 2025 und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan (Haushalt 2025) habe ich am 14.11.2024 dem Stadtrat zugeleitet.
Der Entwurf des Haushalts 2025 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus, Kreuzerweg 2, Zimmer 24, 2. Obergeschoss bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Grünstadt haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung in der Rheinpfalz (16.11.2024) bei der Stadtverwaltung, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt, Vorschläge zum Entwurf des Haushalts 2025 (z. B. zu Einsparmöglichkeiten) einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung oder an den Bürgermeister, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt, oder elektronisch an finanzabteilung@gruenstadt.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Stadtverwaltung Grünstadt, den 14.11.2024
Klaus Wagner
Bürgermeister