Drehgenehmigung


Sie möchten im Stadtgebeit drehen? Wir unterstützen Sie gerne.

Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie eine Drehgenehmigung für das Stadtgebiet Grünstadt benötigen.

Bitte beachten Sie bei der Planung, dass die Bearbeitung einer Drehgenehmigung länger dauern kann, wenn für den Dreh Straßensperrungen erforderlich sind. Falls Straßensperren erforderlich sind, fallen entsprechend die Antragsgeühren für das Sondernutzungsrecht an.

Für eine schnelle Bearbeitung der Drehgenehmigung, bitten wir um folgende Informationen per E-Mail:

  • Angabe des Mediums und der Produzenten (Firma, Schule oder ähnliches)
  • Drehort(e), Motiv, Datum und Uhrzeit
  • Anlass des Drehs (Kurzdarstellung des Konzepts)
  • Anzahl der am Dreh beteiligten Personen
  • Informationen zur verwendeten Ausrüstung, insbesondere zu Kfz
    (Typ + Kennzeichen)
  • Angabe spezieller Anforderungen
  • Telefonnummer des/der Ansprechpartner/in für eventuelle Rückfragen

Für eine Drehgenehmigung in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer Schule, stellen Sie uns bitte rechtzeitig ein Schreiben Ihres Mediums/Ihrer Produktionsfirma zur Verfügung, in dem Sie Ihr Vorhaben kurz beschrieben (Sender, Programm, Sendung u.ä.) und die Eltern um das Einverständis zu Film- und Tonaufnahmen ihrer Kinder bitten. Wir reichen das Schreiben an die Eltern weiter.

Sollten Sie mithilfe von Drohnen (sog. Unmanned Aerial System [UAS]) Filmaufnahmen tätigen wollen, bitten wir Sie zusätzlich eine Einzelaufstiegs- oder Allgemeinerlaubnis des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) sowie ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorzulegen. Die Einzelaufstiegs- und Allgemeinerlaubnis können Sie beim LBM beantragen. Beachten Sie bitte die jeweilige Bearbeitungszeit.

Wir bitten Sie die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen die Bewohnerinnen und Bewohner der nächstgelegenen Anwesen vor Beginn der Dreharbeiten zu verständigen.

Zu beachten ist der § 22 des Kunst- und Urhebergesetzes, wonach Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.

Drehgenehmigungen für die Stadt Grünstadt erteilt Regina Meyer aus der Ordnungs- und Sozialabteilung.


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