Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Heerstraße/Pfalzwerke"

Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Heerstraße/Pfalzwerke"

 

Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Heerstraße/Pfalzwerke“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.10.2024 die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens gem. §§ 2 ff. BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Heerstraße/Pfalzwerke“ beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen in Außenbereichslage an der B 271 auf einer Fläche von etwa 6,3 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von rd. 8 MW, geschaffen werden.

Die Planung betrifft die 6 noch landwirtschaftlich genutzten Grundstücke, Flst. Nrn. 3000/4, 3000/5, 3000/6, 3001/5, 3001/6, 3001/7, im Bereich der Gewanne „An der Heerstraße“, zwischen der Bundestraße B 271/Neu im Osten, dem Landgraben im Norden, der Obersülzer Straße im Süden und dem Wirtschaftsweg „Heerstraße“ im Westen.

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Heerstraße/Pfalzwerke“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

 Abgrenzungsplan

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB bekannt gemacht.

In seiner öffentlichen Sitzung vom 04.02.2025 hat der Stadtrat sodann dem Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung 01/2025 zugestimmt und auf dieser Grundlage die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung dient gem. § 3 (1) BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung des Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgt nun in Form einer Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes (planzeichnerische und textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, bereits vorliegende Umweltgutachten) im Internet  sowie einer parallelen öffentlichen Auslegung der entsprechenden Planunterlagen. Hierbei wird auch die Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. diese zu erörtern.

Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgen in der Zeit vom 17. 03.2025 bis einschließlich 25.04.2025.

Innerhalb des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen hier (s.u.) abgerufen werden.

Außerdem können die o.g. Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden, wobei auch die Möglichkeit zur persönlichen Äußerung und Erörterung des Bebauungsplanentwurfs gegeben ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Planunterlagen sind auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar (www.geoportal.rlp.de).

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Planung schriftlich an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt oder per E-Mail an bauleitplanverfahren@gruenstadt.de vorgebracht werden.

 

Grünstadt, den 07.03.2025

Stadtverwaltung Grünstadt

Klaus Wagner, Bürgermeister



Vorentwurf Planzeichnung


Vorentwurf Textfestsetzungen und Begründung


Vorentwurf Umweltbericht