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Antrag zur Anmietung der Grillhütte
Antrag zur Anmietung der Grillhütte
Es können nur volljährige Personen die Grillhütte mieten.
Für die Anmietung der Grillhütte fällt eine Gebühr in Höhe von 225,00 € (75,00 € Nutzungsentschädigung + 150,00 € Kaution) an und ist im Voraus zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer verbindlichen Buchung eine Stornierung der angemieteten Grillhütte unverzüglich dem Fachbereich –Liegenschaften- mitzuteilen ist. Erfolgt eine Stornierung nicht bis spätestens 14 Tage vor Benutzung der Grillhütte, so ist die Nutzungsgebühr in voller Höhe zu entrichten bzw. es erfolgt keine Erstattung dieser.
Achtung: Liegt der Verwaltung zwei Wochen nach Reservierung der Grillhütte kein schriftlicher Antrag vor, wird die Reservierung aufgehoben.
Hier können Sie prüfen, ob die Grillhütte an Ihrem gewünschten Termin verfügbar ist:
Keine Termine vorhanden
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