Informationen zur Bewerbung

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Sie sind Händler und wollen sich um einen Standplatz bewerben?

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Bewerbungen ohne Foto nicht berücksichtigen!


Die Bewerbung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer
  • Bezeichnung und Ausmaße des Geschäftes
  • Foto des Standes (wichtig)
  • Sortimentsangabe
  • benötigte Angaben für Anschlusswerte für Strom (ggf. Kraftstrom) und Wasser
  • sonstige Angabe

Grundsätzlich können auf den städtischen Wochenmärkten nur folgende Artikel/Waren angeboten werden:

Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke (was als "Lebensmittel" gilt, legt im Zweifelsfalle § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes fest), zugelassen sind allerdings alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Obstlikören und Obstgeisten, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, ist ebenfalls zulässig, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei, "rohe Naturerzeugnisse" mit Ausnahme des größeren Viehs.

Seien Sie dabei und nutzen Sie die Chance Ihre hochwertigen Produkte anzubieten!


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