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Förderung von Geschäftsgründungen
Förderung von Geschäftsgründungen in Grünstadt
Die "Richtlinie zur Förderung von Geschäftsgründungen in Grünstadt" wurde am 27. Februar 2018 vom Stadtrat beschlossen. Anträge konnten erstmals ab dem Jahr 2018 gestellt werden.
Aufgrund der allgemein angespannten Gesamtsituation im Einzelhandel, die sich insbesondere dadurch zeigt, dass immer mehr Geschäfte geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Stadtkern (Fördergebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) für immer längere Zeiträumen leer stehen, ist es Absicht der Stadt Grünstadt, im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandbeseitigung und Vitalisierung der Immobilien zu leisten. Ziel ist es, eine Daseinsversorgung der Bürgerinnen und Bürger für den täglichen Lebensbedarf in der Innenstadt zu schaffen und sicherzustellen.
Die Bearbeitung des Antrages erfordert folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- aussagekräftiger Businessplan
- Kurzgutachten der Industrie- und Handelskammer oder positive Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder einer Bank in Zusammenhang mit einer Kreditvergabe
- Gewerbeanmeldung bei der Stadt Grünstadt (Kopie)
- vorläufiger Mietvertrag für gewerbliche Räume mit Lageplan/Grundriss des Betriebes (Kopie)
- Bei Fortführung eines bestehenden Betriebes: bisheriger Mietvertrag (Kopie)
- Antrag auf Mitgliedschaft im Gewerbeverein „Wirtschafts-Forum Grünstadt e. V." (Kopie)
Der Förderantrag ist schriftlich vor Beginn des Mietzeitraumes einzureichen:
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